Förderung 2026 – IN FLOOR

Förderung 2026

Aktuelle Förderhöhen und Möglichkeiten 2026: Im Bereich Energieberatung und energetische Sanierung gibt es weiterhin attraktive Fördermöglichkeiten über BAFA und KfW. Welche Förderung im Einzelfall passt, hängt von Gebäudeart, Maßnahme und Eigentümerstruktur ab.

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BAFA Förderung

Fördert Einzelmaßnahmen und Energieberatung mit attraktiven Zuschüssen.

✓ 15 % Grundförderung für Einzelmaßnahmen
✓ +5 % iSFP Bonus möglich
✓ 50 % Förderung für Energieberatung
✓ Zuschüsse direkt vom Staat

KfW Förderung

Besonders interessant für Heizungsmodernisierung und Effizienzhaus-Sanierungen.

✓ bis zu 70 % Heizungsförderung
✓ Kredit 261 für Sanierungen
✓ hohe förderfähige Investitionssummen
✓ Kombination mit Planung sinnvoll

Was wird gefördert?

✓ Wärmepumpe
✓ Fußbodenheizung
✓ hydraulischer Abgleich
✓ energetische Sanierung

Aktuelle Förderhöhen und Möglichkeiten 2026

Stand 2026 gibt es im Bereich Energieberatung und energetische Sanierung weiterhin attraktive Fördermöglichkeiten über BAFA und KfW. Welche Förderung im Einzelfall passt, hängt von Gebäudeart, Maßnahme und Eigentümerstruktur ab.

01 BAFA Einzelmaßnahmen

Für viele energetische Einzelmaßnahmen gilt weiterhin ein Grundfördersatz von 15 %. Mit einem vorhandenen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kann zusätzlich ein Bonus von 5 % möglich sein.

Die förderfähigen Ausgaben liegen bei 30.000 € pro Wohneinheit, mit iSFP in vielen Fällen bei bis zu 60.000 € pro Wohneinheit.

02 BAFA Energieberatung Wohngebäude

Die geförderte Energieberatung für Wohngebäude beträgt aktuell 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften sind zusätzlich 250 € für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung möglich.

03 BAFA Energieberatung Nichtwohngebäude

Für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 beträgt die Förderung aktuell 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 € bei unter 200 m², 2.500 € bei 200 bis 500 m² und 4.000 € bei mehr als 500 m² Nettogrundfläche.

04 KfW Heizungsförderung

Für Privatpersonen in bestehenden Wohngebäuden liegt die Heizungsförderung bei bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.

Für die Berechnung gelten aktuell förderfähige Kosten von 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.

05 KfW Kredit 261

Bei der Sanierung zum Effizienzhaus sind aktuell bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit möglich, mit EE- oder NH-Klasse bis zu 150.000 € je Wohneinheit.

Je nach erreichtem Standard sind Tilgungszuschüsse zwischen 5 % und 25 % möglich.

06 Zusätzliche Boni

Bei der KfW-Sanierungsförderung können je nach Fall weitere Zuschläge hinzukommen, zum Beispiel 10 Prozentpunkte für ein Worst Performing Building oder 15 Prozentpunkte für eine serielle Sanierung.

Bei der Heizungsförderung für Kommunen gibt es außerdem 30 % Grundförderung, 5 % Wärmepumpen-Bonus sowie bei Biomasse einen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 €.

Förderrechner 2026

Berechnen Sie hier grob Ihre mögliche Förderung. Das Ergebnis dient als erste Orientierung.

Ihr Ergebnis

Bitte wählen Sie eine Maßnahme und geben Sie Ihre Werte ein.

Beispielrechnung

Wärmepumpe Gesamt

30.000 €

Förderung (z. B. 55 %)

-16.500 €

Eigenanteil

13.500 €

Durch Förderung reduzieren sich die Kosten massiv – oft um mehr als die Hälfte. Gerade bei Wärmepumpen und energetischen Einzelmaßnahmen lohnt sich eine genaue Prüfung.

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